Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) – Upper OS

Fassung go-live-2026-10-26 · IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich · gültig ab Veröffentlichung

Aufbau nach DSG Art. 9 und DSV. Die DSGVO-Ergänzung (Ziffer 17) ist nicht aktiv.

1. Parteien und Geltung

1.1 Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz, UID CHE-140.202.303, als Auftragsbearbeiterin («Anbieterin»).

1.2 Sie ist Bestandteil des Upper-OS-Vertrags nach den AGB (01) und gilt ab Beginn des Fair Start bzw. ab einem direkten Vertragsschluss für jede Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden.

1.3 Agenturen: Nutzt eine Agentur Upper OS für ihre Kunden, gilt diese Vereinbarung nicht; die Rollen regelt der separate Agenturvertrag.

2. Gegenstand, Art, Zweck und Dauer

2.1 Gegenstand ist die Bearbeitung von Personendaten aus den Systemen, die der Kunde mit Upper OS verbindet, sowie von Personendaten, die der Kunde in Upper OS eingibt, um für den Kunden Marketingmassnahmen zu planen, zu priorisieren, umzusetzen und ihre Ergebnisse zu verifizieren.

2.2 Die Bearbeitung umfasst insbesondere Abrufen, Speichern, Auswerten, Verknüpfen, nach Freigabe der KI-Funktionen die Übermittlung an KI-Anbieter zur Erzeugung von Ergebnissen (Anhang 05), die Übermittlung an vom Kunden verbundene Systeme, das Protokollieren sowie das Löschen.

2.3 Zwecke: Aufbau des Wissensmodells (Marketing Brain) des Kunden; Analyse, Planung und Ausführung freigegebener Massnahmen; Verifikation von Ergebnissen; mandantenbezogenes Lernen; Protokoll aller Handlungen.

2.4 Dauer: Laufzeit des Fair Start und des Vertrags und darüber hinaus, solange die Anbieterin Personendaten des Kunden bearbeitet, insbesondere während der Exportfrist und bis zur Löschung (Ziffer 14).

3. Betroffene Personen und Datenkategorien

3.1 Welche Daten bearbeitet werden, hängt davon ab, welche Systeme der Kunde verbindet und welche Rechte er erteilt.

Betroffene Personen Datenkategorien (je nach Verbindung)
Nutzer und Kontaktpersonen des Kunden (soweit in Inhalten) Namen, Funktionen, geschäftliche Kontaktdaten
Kundinnen, Kunden und Interessenten des Kunden aus CRM-, Shop-, E-Mail- und Formularsystemen; in den umgesetzten Connectoren werden Bestellungen ohne Personendaten und CRM-Daten nur als Zahlen gelesen
Empfänger von E-Mail-Kampagnen Adressen, Interaktionen (erst mit freigeschalteten E-Mail-Integrationen)
Verfasser von Bewertungen, Kommentaren, Beiträgen Inhalte; Google Business Profile ohne Namen der Bewertenden
Partner in Affiliate-Programmen Kennungen, Leistungsdaten
Website-Besucher des Kunden (aggregiert) Kennzahlen aus Analyse- und Suchsystemen, in der Regel ohne Personenbezug

3.2 Besonders schützenswerte Personendaten (DSG Art. 5 lit. c) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Kunde verbindet sie nicht bewusst und steuert keine Zielgruppen danach (AGB Ziffer 13.4).

4. Rollen

4.1 Der Kunde ist für die Bearbeitung nach Ziffer 2 verantwortlich; er stellt sicher, dass er die Daten bearbeiten und der Anbieterin übertragen darf.

4.2 Für Kundenkonto, Nutzerverwaltung, Vertrag, Abrechnung, Support und Sicherheit der Plattform ist die Anbieterin selbst Verantwortliche; dafür gilt die Datenschutzerklärung der Anwendung (08).

4.3 Die Anbieter der Systeme, die der Kunde selbst mit Upper OS verbindet (z. B. Google, Meta, HubSpot, Shopify), sind keine Unterauftragsbearbeiter der Anbieterin. Der Kunde steht mit ihnen in eigenen Vertragsverhältnissen; Übermittlungen an sie erfolgen auf seine Weisung. (Begründung in 05, Abschnitt 3)

5. Weisungen

5.1 Die Anbieterin bearbeitet Personendaten nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nach dokumentierten Weisungen des Kunden. Als dokumentierte Weisungen gelten diese Vereinbarung, die AGB, die Leistungsübersicht sowie die vom Kunden in Upper OS festgelegten Ziele, Freigaberegeln, Autonomiestufen, Budgetgrenzen und Verbindungen.

5.2 Hält die Anbieterin eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie den Kunden und kann die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

5.3 Gesetzliche Pflichten der Anbieterin bleiben vorbehalten; sie informiert den Kunden darüber vorab, soweit dies zulässig ist.

6. Vertraulichkeit und Zugriffe der Anbieterin

6.1 Personen, die bei der Anbieterin Zugang zu Personendaten des Kunden haben, sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6.2 Die Anbieterin greift auf Inhaltsdaten des Kunden nur auf dessen Anfrage oder mit dessen Autorisierung zu. Die Autorisierung erfolgt als Supportfreigabe im Kundenkonto durch eine berechtigte Person des Kunden mit Supportfall, benannter Person der Anbieterin, Zweck, Umfang und Dauer (höchstens 72 Stunden). Sie endet automatisch und ist jederzeit widerrufbar. Jeder Zugriff ist auf das Notwendige beschränkt, nur lesend, an eine persönliche Identität mit Mehr-Faktor-Anmeldung gebunden und wird im Protokoll der Anbieterin und im Protokoll des Kunden aufgezeichnet.

6.3 Ein dauerhafter oder uneingeschränkter Zugriff der Anbieterin auf Inhaltsdaten besteht nicht. Die Verwaltungsoberfläche der Anbieterin zeigt keine Inhaltsdaten.

6.4 Notfallzugriff: Ein Zugriff ohne Autorisierung des Kunden ist technisch nicht vorgesehen. Führt die Anbieterin einen solchen ein, gilt: nur bei akutem Sicherheitsvorfall oder schwerer Betriebsstörung, personalisiert, auf das Minimum beschränkt, protokolliert und mit Information des Kunden innert 24 Stunden.

6.5 Behördliche Herausgabe: Die Anbieterin gibt Personendaten des Kunden an Behörden nur auf vollstreckbare Anordnung heraus, prüft deren Rechtmässigkeit, beschränkt die Herausgabe auf das Verlangte und informiert den Kunden vorab, soweit dies zulässig ist.

7. Zweckbindung und Lernen

7.1 Die Anbieterin bearbeitet Personendaten des Kunden nur für die Zwecke dieser Vereinbarung. Sie verwendet sie weder für andere Kunden noch zur Weiterentwicklung allgemeiner Funktionen oder zum Training von KI-Modellen.

7.2 Lernergebnisse aus den Daten des Kunden werden nur in dessen Arbeitsbereich verwendet. Eine weitergehende Nutzung, auch anonymisiert oder aggregiert, setzt eine ausdrückliche, dokumentierte und widerrufbare Zustimmung des Kunden sowie eine positive rechtliche Prüfung voraus.

8. Technische und organisatorische Massnahmen

8.1 Die Anbieterin trifft die im Anhang TOM (04) beschriebenen Massnahmen (DSG Art. 8, DSV Art. 1 ff.; Prüfhinweis). Der Anhang unterscheidet im Betrieb umgesetzte, lokal nachgewiesene und geplante Massnahmen; zugesichert sind nur die als im Betrieb umgesetzt bezeichneten.

8.2 Die Anbieterin passt die Massnahmen dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten, und informiert den Kunden über wesentliche Änderungen.

9. Unterauftragsbearbeiter

9.1 Der Kunde genehmigt den Beizug der in Anhang 05 genannten Unterauftragsbearbeiter. Die Liste nennt Leistung, Anbieter, Staat der Bearbeitung und Garantien. KI-Anbieter werden erst nach Freigabe des KI-Einsatzes durch die Anbieterin beigezogen.

9.2 Die Anbieterin zieht Unterauftragsbearbeiter nur nach folgenden Kriterien bei: Hosting, Datenbank und Sicherungen in der Schweiz (Infomaniak Network SA); Versand von E-Mails der Anwendung in der Schweiz (Hostpoint AG); bei KI-Anbietern vertraglich kein Training mit Kundeninhalten; Vertrag mit gleichwertigen Datenschutzpflichten und Garantien nach Ziffer 10 vor dem Einsatz. Als KI-Anbieter sind Anthropic, PBC (USA) als primärer Anbieter und OpenAI (Vertragspartnerin OpenAI Ireland Ltd., Irland, mit Weiterübermittlung in die USA) als manuell geschaltete Ersatzroute vorgesehen. Eine KI-Route mit Bearbeitung ausschliesslich in der Schweiz oder der EU wird nicht eingesetzt.

9.3 Über den beabsichtigten Beizug oder Wechsel informiert die Anbieterin den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus im Kundenkonto und per E-Mail. Der Kunde kann innert 14 Tagen nach der Mitteilung aus wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Kunde den Vertrag auf das Wirksamwerden des Wechsels ausserordentlich kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.

9.4 In dringenden Fällen (z. B. Ausfall oder Sicherheitsvorfall bei einem Unterauftragsbearbeiter) kann die Anbieterin einen gleichwertigen Ersatz sofort beiziehen und informiert den Kunden unverzüglich; Ziffer 9.3 gilt dann nachträglich. Die Umschaltung zwischen den in Anhang 05 bereits genannten KI-Anbietern ist kein Wechsel im Sinne von Ziffer 9.3.

10. Bekanntgabe ins Ausland

10.1 Die Anbieterin gibt Personendaten nur ins Ausland bekannt, wenn die Voraussetzungen von DSG Art. 16 und 17 erfüllt sind, insbesondere an Staaten mit angemessenem Datenschutz nach Anhang 1 DSV oder mit geeigneten Garantien (vom EDÖB anerkannte Standardvertragsklauseln mit Schweizer Anpassungen). Die betroffenen Staaten und Garantien ergeben sich aus Anhang 05 und der Analyse in Anhang 06.

10.2 Die Datenhaltung von Upper OS (Hosting, Datenbank, Sicherungen) erfolgt in der Schweiz (Infomaniak Public Cloud, Region dc4-a; Object Storage in derselben Region). Daraus folgt keine Zusage, dass Daten nie ins Ausland gelangen: Nach Freigabe der KI-Funktionen werden Inhalte des Arbeitsbereichs an Anthropic (USA) bzw. bei manueller Umschaltung an OpenAI Ireland Ltd. (Irland, Weiterübermittlung in die USA) übermittelt; Grundlage sind Standardvertragsklauseln (Anhang 05 und 06).

11. Unterstützung des Kunden

11.1 Die Anbieterin unterstützt den Kunden mit geeigneten Massnahmen bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenherausgabe (DSG Art. 25 ff.; Prüfhinweis). Der Kunde kann Daten im Kundenkonto einsehen, berichtigen und exportieren. Die Löschung einzelner Datensätze je betroffene Person nimmt die Anbieterin auf Weisung manuell vor.

11.2 Wendet sich eine betroffene Person direkt an die Anbieterin, leitet diese das Anliegen unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet es nicht selbst, ausser auf Weisung.

11.3 Die Anbieterin unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSG Art. 22) und bei Konsultationen des EDÖB mit den ihr verfügbaren Informationen.

11.4 Für Unterstützung, die über die Funktionen von Upper OS hinausgeht, kann die Anbieterin einen angemessenen Aufwand verrechnen, ausser die Unterstützung beruht auf einer Pflichtverletzung der Anbieterin.

12. Verletzungen der Datensicherheit

12.1 Die Anbieterin meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit, die seine Personendaten betreffen, ohne unangemessene Verzögerung (DSG Art. 24 Abs. 3). Die Meldung an den Kunden erfolgt unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis.

12.2 Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art und Umfang der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahl von Personen und Datensätzen, mögliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Massnahmen sowie eine Ansprechperson. Fehlende Angaben werden nachgereicht.

12.3 Die Anbieterin unterstützt den Kunden bei Meldungen an den EDÖB und an betroffene Personen; diese Meldungen nimmt der Kunde vor, ausser er beauftragt die Anbieterin. Der Vorfallprozess der Anbieterin erfasst Erkennung, Bewertung, Massnahmen, Meldungen und Abschluss mit Protokoll; Meldepflichten werden nicht automatisch erfüllt.

13. Nachweise und Kontrollen

13.1 Die Anbieterin stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung erforderlich sind, vorrangig durch Dokumentation, Prüfberichte oder Bescheinigungen, soweit vorhanden. Ein unabhängiger externer Penetrationstest ist beschlossen und wird nach dem Go-live durchgeführt, spätestens bei 20–30 zahlenden Kunden.

13.2 Darüber hinaus kann der Kunde die Einhaltung höchstens einmal pro Kalenderjahr sowie nach einer gemeldeten Verletzung nach Ziffer 12 selbst oder durch eine fachkundige, zur Vertraulichkeit verpflichtete und nicht mit der Anbieterin im Wettbewerb stehende Person prüfen. Er kündigt die Prüfung mindestens 30 Tage im Voraus an. Die Prüfung nimmt Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb und auf die Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden; Einsicht in Daten anderer Kunden ist ausgeschlossen.

13.3 Die Kosten trägt der Kunde, ausser die Prüfung stellt einen wesentlichen Verstoss der Anbieterin fest.

14. Rückgabe und Löschung

14.1 Während des Fair Start, der Laufzeit und während 30 Tagen nach dem Ende kann der Kunde seine Daten exportieren (AGB Ziffer 22).

14.2 Nach Ablauf der Exportfrist löscht die Anbieterin die Personendaten des Kunden. Ein automatischer Löschprozess besteht nicht; die Löschung wird von einer berechtigten Betreiberperson manuell ausgeführt. spätestens 30 Tage nach Ablauf der Exportfrist Verschlüsselte Sicherungskopien laufen nach 14 Tagen ab.

14.3 Die Löschung wird ohne Inhalte protokolliert; die Anbieterin bestätigt sie dem Kunden auf Anfrage in Textform.

14.4 Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind Rechnungsunterlagen und Vertragsereignisse, welche die Anbieterin als eigene Geschäftsunterlagen während der gesetzlichen Fristen aufbewahrt (AGB Ziffer 22.4).

15. Haftung

Die Haftung richtet sich nach AGB Ziffer 20, auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung. (Frage nach zwingender Haftung gegenüber Betroffenen bzw. Aufsichtsbehörden)

16. Vorrang, Änderungen, Schluss

16.1 Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den AGB vor, soweit es um die Bearbeitung von Personendaten geht.

16.2 Änderungen der Anhänge 04 und 05 erfolgen nach Ziffer 8.2 bzw. 9.3; im Übrigen gilt AGB Ziffer 23.

16.3 Recht und Gerichtsstand nach AGB Ziffer 25.

17. DSGVO-Ergänzung (nicht aktiv)

Nicht aktiv; nur mit einer Marktfreigabe ausserhalb der Schweiz. Inhalt nach Prüfung: