Fassung go-live-2026-10-26 · IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich · gültig ab Veröffentlichung
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform «Upper OS» (nachfolgend «Upper OS») durch Unternehmen. Sie gelten für den kostenpflichtigen Fair Start (Ziffer 4) und für Verträge mit zwölfmonatiger Laufzeit (Ziffer 5). Ein kostenloser Test wird nicht angeboten.
1.2 Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge bei Widersprüchen:
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen in Textform zustimmt.
1.4 Für die Bearbeitung von Personendaten, für welche die Anbieterin selbst verantwortlich ist (Kundenkonto, Vertrag, Abrechnung, Support), gilt die Datenschutzerklärung der Anwendung (08).
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Anbieterin | IDS Business Live AG (Ziffer 3.1) |
| Kunde | das Unternehmen, das im Kundenkonto einen Fair Start bestellt oder einen Vertrag abschliesst |
| Fair Start | die kostenpflichtige Nutzung eines Pakets während 30 Kalendertagen zum ordentlichen Monatspreis ohne Mindestlaufzeit (Ziffer 4) |
| Kundenkonto | die Vertragseinheit des Kunden in Upper OS; ein Kundenkonto kann einen oder mehrere Arbeitsbereiche haben |
| Arbeitsbereich | getrennter Bereich eines Kundenkontos mit eigenen Daten, Regeln, Rechten und Protokoll |
| Nutzer | natürliche Person, die der Kunde zur Nutzung berechtigt |
| Kundendaten | alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in Upper OS eingeben oder aus verbundenen Systemen abrufen lassen, einschliesslich daraus erzeugter Ergebnisse |
| Ergebnisse | von Upper OS erzeugte Analysen, Vorschläge, Strategien, Texte und Massnahmenentwürfe |
| Marketing Operators | Funktionen von Upper OS, die regelbasiert oder mit KI-Modellen Ergebnisse für einzelne Marketingbereiche erzeugen |
| Massnahme | eine geplante oder ausgeführte Handlung in Upper OS oder bei einer Drittplattform |
| Freigabe, Autonomiestufe | die vom Kunden festgelegten Regeln, ob und unter welchen Grenzen eine Massnahme ohne weitere Bestätigung ausgeführt werden darf |
| Drittplattform | ein System Dritter, das der Kunde mit Upper OS verbindet (z. B. Werbe-, Analyse-, Shop-, CRM-, CMS- oder E-Mail-Systeme) |
| Vertragsperiode | die jeweilige Periode von zwölf Monaten ab Laufzeitbeginn (Ziffer 11.1) bzw. ab Verlängerung |
| Exportfrist | die Frist von 30 Tagen nach Vertragsende, in welcher der Kunde seine Daten exportieren kann (Ziffer 22) |
| Zweiter Faktor | die Bestätigung einer Erklärung durch eine erneute Anmeldung mit Mehr-Faktor-Authentifizierung |
| Textform | Erklärung im Kundenkonto oder per E-Mail |
3.1 Anbieterin ist die IDS Business Live AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz, UID CHE-140.202.303, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich, vertreten durch Afrim Demiri, Mitglied des Verwaltungsrates und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift (Handelsregisterauszug Kanton Zürich, geprüft 26.10.2026). Die Anbieterin ist mehrwertsteuerpflichtig; MWST-Nummer CHE-140.202.303 MWST.
3.2 Upper OS richtet sich ausschliesslich an Unternehmen. Ein Vertragsschluss durch Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt beim Beginn des Fair Start und beim Vertragsschluss, als Unternehmen zu handeln; die Anbieterin speichert diese Bestätigung mit dem Zustimmungsnachweis.
3.3 Fair Start und Vertragsschluss stehen nur Unternehmen mit Sitz in einem von der Anbieterin freigegebenen Markt offen. Derzeit ist dies ausschliesslich die Schweiz. Weitere Märkte gelten erst nach gesonderter Freigabe; für sie gilt ein Länderanhang.
3.4 Agenturen und Partner, die Upper OS für Dritte nutzen wollen, können dies nur auf Grundlage eines separaten Agenturvertrags tun; diese AGB begründen kein Recht zur Nutzung für Dritte.
4.1 Der Fair Start umfasst die Nutzung des gewählten Pakets während 30 Kalendertagen ab dem Tag der ausdrücklichen Bestätigung des Fair-Start-Angebots im Kundenkonto (Tag 1). Die Bestätigung erfolgt mit dem zweiten Faktor. Massgebend ist die Zeitzone Europe/Zurich; der Fair Start endet mit Ablauf von Tag 30.
4.2 Für den Fair Start wird der ordentliche Monatspreis des Pakets im Voraus in Rechnung gestellt; die Rechnung ist innert 5 Kalendertagen zahlbar (Ziffer 9). Der Zugang beginnt mit der ausdrücklichen kostenpflichtigen Bestätigung und setzt keinen vorherigen Zahlungseingang voraus; für Zahlungsverzug gilt Ziffer 10. Der Fair Start ist nur mit monatlicher Zahlung möglich; eine Jahreszahlung ist im Fair Start nicht möglich.
4.3 Der Fair Start begründet keine Mindestlaufzeit und keine langfristige Bindung; er verlängert sich nicht und wird nicht automatisch in einen Vertrag mit zwölfmonatiger Laufzeit umgewandelt. Eine Kündigung des Fair Start ist weder nötig noch vorgesehen.
4.4 Die Anbieterin erinnert den Kunden am Tag 21 und am Tag 27 des Fair Start per E-Mail an die Entscheidung über die Weiterführung; hat der Kunde die Weiterführung bereits abgelehnt, entfallen weitere Erinnerungen. Der Kunde kann bis zum Ende von Tag 30 erklären, den Fair Start nicht weiterzuführen, und diese Erklärung bis dahin widerrufen. Ohne ausdrückliche und mit dem zweiten Faktor bestätigte Erklärung der Weiterführung bis zum Ende von Tag 30 endet die Nutzung mit Ablauf von Tag 30; es wird keine weitere Rechnung gestellt.
4.5 Erklärt der Kunde bis zum Ende von Tag 30 im Kundenkonto ausdrücklich seine Zustimmung zur Weiterführung und bestätigt er diese Erklärung mit dem zweiten Faktor, entsteht ein Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Tag 1 des Fair Start (Ziffer 11.1). Der für den Fair Start bezahlte Monat gilt als Monat 1 von 12; er wird nicht nochmals in Rechnung gestellt. Die Monate 2 bis 12 werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; für Rechnung und Zahlung gilt Ziffer 9, für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Ziffer 11.
4.6 Der für den Fair Start in Rechnung gestellte Betrag wird nicht zurückerstattet; eine Geld-zurück-Garantie besteht nicht.
4.7 Ein kostenloser Test wird nicht angeboten.
4.8 Kostenpflichtige externe Aktionen, z. B. Werbeausgaben über die Konten des Kunden, erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
4.9 Endet der Fair Start ohne Weiterführung, stehen die Daten während 30 Tagen zum Export bereit (Ziffer 22.2); danach gilt Ziffer 22.3 (Löschung).
5.1 Ein Vertrag mit zwölfmonatiger Laufzeit kommt ausschliesslich durch die ausdrückliche Erklärung des Kunden im Kundenkonto zustande, entweder als Weiterführung eines Fair Start (Ziffer 4.5) oder als direkter Vertragsschluss (Ziffer 5.4). Der Kunde stimmt dabei Paket, Preis, Währung, Abrechnungsrhythmus, zwölfmonatiger Mindestlaufzeit, automatischer Verlängerung, Kündigungsfrist und Zahlungsbedingungen sowie der geltenden Fassung dieser AGB und der AVV zu. Die Erklärung erfordert eine Bestätigung mit dem zweiten Faktor. Die Anbieterin speichert einen Nachweis der Zustimmung.
5.2 Bei einem direkten Vertragsschluss beginnt die Mindestlaufzeit mit dem Vertragsschluss; bei einer Weiterführung des Fair Start gilt Ziffer 4.5. Die erste Rechnung wird erstellt und der Zugang sofort freigeschaltet. Die Freischaltung hängt nicht vom Zahlungseingang ab.
5.3 Die Anbieterin kann die Freischaltung ausnahmsweise vorher prüfen, namentlich bei unplausiblen Firmenangaben, Verdacht auf Missbrauch oder Betrug, Sanktions- oder Exportbeschränkungen, früherem Ausschluss oder unklarem Sitzland. Sie informiert den Kunden über das Ergebnis. Lehnt sie ab, entsteht keine Zahlungspflicht.
5.4 Ein direkter Vertragsschluss ohne vorgängigen Fair Start ist im Kundenkonto möglich, mit monatlicher oder jährlicher Vorauszahlung. Nach einem Fair Start, der ohne Weiterführung geendet hat, ist ein Vertragsschluss nur auf Anfrage über die Anbieterin möglich.
6.1 Upper OS ist als zentral betriebene, mandantenfähige Software für digitales Marketing mit KI-gestützten Marketing Operators konzipiert. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der beim Fair Start bzw. beim Vertragsschluss gültigen Leistungsübersicht. Darstellungen auf der Website beschreiben das Produktkonzept und begründen keine Leistungspflicht.
6.2 Jedes Paket umfasst alle zehn Kernkomponenten; alle 17 Marketingbereiche sind grundsätzlich verfügbar. Die Pakete unterscheiden sich nach Kapazität, Nutzungsumfang, Parallelität und organisatorischer Komplexität.
6.3 Funktionen, die in der Leistungsübersicht als «nicht freigeschaltet» bezeichnet sind – insbesondere schreibende Aktionen bei Drittplattformen und KI-gestützte Funktionen vor ihrer Freigabe (Ziffer 14.5) –, sind nicht geschuldet, bis die Anbieterin sie für den Kunden freischaltet.
6.4 Die Anbieterin schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches oder Marketingergebnis, insbesondere keine Reichweite, Umsätze, Platzierungen oder Konversionen.
6.5 Die Anbieterin darf Upper OS weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertraglich zugesicherte Kern der Leistungsübersicht nicht wesentlich eingeschränkt wird.
7.1 Die Anbieterin betreibt Upper OS mit der Sorgfalt eines professionellen Anbieters. Eine bestimmte zahlenmässige Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, ausser sie ist in der Leistungsübersicht oder gesondert vereinbart. Upper OS wird derzeit auf einer einzelnen virtuellen Maschine betrieben.
7.2 Geplante Wartungen, welche die Nutzung wesentlich einschränken, kündigt die Anbieterin mindestens drei Arbeitstage im Voraus im Kundenkonto oder per E-Mail an und führt sie nach Möglichkeit zu Zeiten geringer Nutzung durch. Dringende Eingriffe zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder Störungen bleiben vorbehalten.
7.3 Support erfolgt nach der Leistungsübersicht (Kanäle, Sprachen, Zeiten, Zielwerte). Zielwerte sind keine garantierten Reaktionszeiten. Support erfolgt per E-Mail an hello@upper-os.com an Schweizer Werktagen.
7.4 Für die Bearbeitung eines Supportfalls kann der Kunde der Anbieterin im Kundenkonto einen befristeten Zugriff auf Inhalte eines Arbeitsbereichs erteilen (Supportfreigabe, höchstens 72 Stunden, jederzeit widerrufbar). Ohne Supportfreigabe greift die Anbieterin nicht auf Inhaltsdaten zu (AVV Ziffer 6).
8.1 Es gelten die Preise des Preisblatts zum Zeitpunkt des Fair Start bzw. des Vertragsschlusses: CHF 249 / 549 / 1'249 pro Monat für die Pakete Start, Wachstum und Skalierung, jeweils exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum geltenden gesetzlichen Satz (derzeit 8,1 %) zusätzlich in Rechnung gestellt: Start CHF 269.17, Wachstum CHF 593.47, Skalierung CHF 1'350.17 pro Monat inklusive MWST. Ändert der gesetzliche Satz, gilt der neue Satz ab seinem Inkrafttreten.
8.2 Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt die Anbieterin 10 % Rabatt auf den regulären Jahrespreis. Der Rabatt ändert die Mindestlaufzeit nicht. Im Fair Start ist keine jährliche Vorauszahlung möglich (Ziffer 4.2).
8.3 Werbebudgets und Kosten Dritter sind nicht im Preis enthalten und werden direkt von den jeweiligen Plattformen oder Anbietern mit dem Kunden abgerechnet. Die Anbieterin erhebt keine Provision auf Werbebudgets.
8.4 Zusatzkosten entstehen nie automatisch. Zusätzliche Kapazität wird nur nach ausdrücklicher Bestellung des Kunden mit Preisangabe verrechnet (Ziffer 12.4).
8.5 Die Anbieterin kann Preise mit Wirkung auf eine folgende Vertragsperiode anpassen, wenn sie die Anpassung mindestens 60 Tage vor Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform ankündigt. Der Kunde kann den Vertrag dann ordentlich auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen; die Kündigungsfrist nach Ziffer 11.3 bleibt massgebend. Während einer laufenden Vertragsperiode bleiben die Preise unverändert. Während einer laufenden Vertragsperiode bleiben die Preise unverändert.
9.1 Die Zahlung erfolgt ausschliesslich auf Rechnung. Kreditkarten, Lastschrift oder andere Online-Zahlungsarten werden nicht angeboten.
9.2 Bei monatlicher Abrechnung wird das Entgelt monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bei jährlicher Vorauszahlung wird der Jahresbetrag im Voraus für die Vertragsperiode in Rechnung gestellt.
9.3 Rechnungen werden automatisch erstellt, per E-Mail versandt und im Kundenkonto als PDF bereitgestellt. Jede Rechnung trägt eine eindeutige Nummer und enthält einen Zahlteil mit QR-Code (QR-Rechnung) auf ein reguläres IBAN-Konto der Anbieterin mit strukturierter Gläubigerreferenz (SCOR-Referenz). Rechnungen weisen die Mehrwertsteuer mit Satz und Betrag sowie die MWST-Nummer der Anbieterin aus; die MWST wird auf den Nettobetrag berechnet und auf 1 Rappen gerundet.
9.4 Rechnungen sind innert fünf Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar (bis zum Ende des fünften Kalendertags, Zeitzone Europe/Zurich).
9.5 Zahlungseingänge werden von der Anbieterin manuell geprüft und bestätigt. Massgebend für die Erfüllung ist der Eingang auf dem Konto der Anbieterin.
9.6 Versandte Rechnungen werden nicht verändert. Korrekturen erfolgen ausschliesslich durch Stornobeleg oder Gutschrift. Überzahlungen werden gutgeschrieben; eine Rückerstattung erfolgt auf Wunsch des Kunden bei Überzahlung oder bei einem Fehler der Anbieterin innert 30 Tagen nach Freigabe. Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits fakturierter Perioden, ausser im Fall von Ziffer 23.3. Eine Rückerstattung erfolgt auf Anfrage des Kunden innert 30 Tagen.
9.7 Für die Verrechnung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.1 Alle Fristen sind Kalendertage ab Rechnungsdatum. Bei ausbleibender Zahlung gilt:
| Tag | Schritt |
|---|---|
| 5 | Fälligkeit; der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug |
| 8 | Zahlungserinnerung per E-Mail, ohne Gebühr |
| 15 | erste Mahnung per E-Mail, ohne Gebühr |
| 25 | zweite Mahnung per E-Mail, ohne Gebühr, mit Hinweis auf die bevorstehende Einschränkung |
| ab 30 | Einschränkung neuer kostenpflichtiger autonomer Aktionen (Ziffer 10.3) |
| 45 | persönliche Kontaktaufnahme durch die Anbieterin |
| ab 60 | die Anbieterin kann nach Prüfung im Einzelfall den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden |
Mahngebühren werden nicht erhoben. Die persönliche Kontaktaufnahme ist keine Voraussetzung einer Beendigung. Die Schritte ab Tag 8 sind erst wirksam, nachdem die Anbieterin das Mahnverfahren freigegeben hat; bis dahin werden keine Erinnerungen und Mahnungen versandt und keine Einschränkung vorgenommen.
10.2 Mahn- und Einschränkungsschritte unterbleiben, sobald die Zahlung bestätigt ist; sie werden für jede Rechnung einzeln und anhand des aktuellen Zahlungsstands ausgelöst. Eine automatische Kündigung erfolgt nicht. Eine offene Rechnung des Fair Start verlängert den Fair Start nicht und wandelt ihn nicht in einen Vertrag um.
10.3 Während einer Einschränkung startet Upper OS keine neuen kostenpflichtigen autonomen Aktionen. Freigegebene, aber noch nicht gestartete Massnahmen werden angehalten und können nach Aufhebung fortgesetzt werden. Bereits laufende Massnahmen enden planmässig, ohne Verlängerung oder Budgeterhöhung; der Kunde kann sie jederzeit pausieren. Zugang zu Daten, Export, Rechnungen, Kündigung und Kontaktwegen bleibt uneingeschränkt. Die Einschränkung endet automatisch, sobald keine Rechnung mehr ab Tag 30 offen ist.
10.4 Die Anbieterin erhebt keinen Verzugszins.
11.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Bei einem direkten Vertragsschluss beginnt sie mit dem Vertragsschluss. Wird der Vertrag durch Weiterführung eines Fair Start geschlossen (Ziffer 4.5), beginnen die zwölf Monate mit Tag 1 des Fair Start; der Fair-Start-Monat ist Monat 1.
11.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
11.3 Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ende der jeweiligen Vertragsperiode. Eine verspätet eingegangene Kündigung wirkt auf das Ende der folgenden Vertragsperiode; die Anbieterin nennt dieses Datum vor der Bestätigung im Kundenkonto und in der Bestätigung.
11.4 Die Kündigung erfolgt im Kundenkonto mit Bestätigung durch den zweiten Faktor oder in Textform an hello@upper-os.com; eine auf anderem Weg eingegangene Kündigung erfasst die Anbieterin mit Beleg im Kundenkonto. Die Anbieterin bestätigt jede Kündigung per E-Mail mit dem Datum, an dem sie wirksam wird.
11.5 Die Anbieterin erinnert den Kunden 60 Tage vor Ende jeder Vertragsperiode per E-Mail an die bevorstehende Verlängerung, das Paket, das Ende der Vertragsperiode und die Kündigungsfrist. (beschlossen 26.10.2026; wirksam mit Eintrag im Abrechnungsprofil)
11.6 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten (für die Anbieterin insbesondere Ziffer 10.1, ab Tag 60, und Ziffer 19.4).
12.1 Ein Wechsel in ein grösseres Paket während einer laufenden Vertragsperiode ist derzeit nicht verfügbar. Die Anbieterin schaltet ihn frei, sobald die Methode zur Anrechnung bereits bezahlter Entgelte festgelegt ist; bis dahin kann der Kunde sich an die Anbieterin wenden.
12.2 Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.
12.3 Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Zahlung wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam.
12.4 Kontingente erneuern sich monatlich, auch bei jährlicher Vorauszahlung; nicht genutzte Kapazität verfällt. Die Anbieterin benachrichtigt den Kunden vor Ausschöpfung eines Kontingents. Bei Ausschöpfung wartet der Kunde auf das nächste Monatskontingent oder bestellt ausdrücklich zusätzliche Kapazität zum Preis des Preisblatts, sobald diese angeboten wird; eine Kapazitätserweiterung startet keine neue Laufzeit. Kostenpflichtige Überschreitungen erfolgen nie automatisch. Die Kontingente sind technische Richtwerte ohne Zusicherung; die Benachrichtigung erfolgt bei 80 % eines Kontingents. Zusatzkapazität wird derzeit nicht angeboten.
13.1 Der Kunde legt Ziele, Budgetgrenzen, Autonomiestufen und Freigaben fest und erteilt Upper OS nur die Zugriffsrechte, die dafür erforderlich sind.
13.2 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sorgt dafür, dass nur berechtigte Nutzer Zugang haben, nutzt die Mehr-Faktor-Anmeldung und meldet der Anbieterin unverzüglich jeden Verdacht auf Missbrauch.
13.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Daten, die er eingibt oder aus Drittplattformen verbinden lässt, für die Inhalte, die er freigibt oder deren Veröffentlichung er durch seine Freigaberegeln erlaubt, sowie für die Einhaltung der Bedingungen und Richtlinien der Drittplattformen.
13.4 Der Kunde verbindet keine besonders schützenswerten Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten, Daten über religiöse oder politische Ansichten) bewusst mit Upper OS und steuert keine Zielgruppen nach solchen Merkmalen.
13.5 Der Kunde nutzt Upper OS nicht rechtswidrig, nicht zur Verbreitung rechtswidriger oder irreführender Inhalte, nicht zur Umgehung von Sicherheitsmassnahmen und nicht in einer Weise, welche die Stabilität der Plattform oder andere Kunden beeinträchtigt.
13.6 Der Kunde hält seine Firmen- und Rechnungsangaben aktuell.
14.1 Upper OS erzeugt Ergebnisse regelbasiert oder mit KI-Modellen. Die Oberfläche zeigt an, ob ein Ergebnis regelbasiert oder mit einem KI-Modell erzeugt wurde und auf welchen Daten es beruht. KI-erzeugte Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder unzutreffend sein.
14.2 Ergebnisse sind Vorschläge. Eine Massnahme wird nur ausgeführt, wenn sie den Freigaben, Autonomiestufen, Budgetgrenzen und Regeln des Kunden entspricht; KI-Modelle können diese Grenzen nicht verändern. Der Kunde prüft Ergebnisse vor einer Veröffentlichung oder legt durch seine Freigaberegeln fest, in welchem Rahmen Upper OS ohne Einzelprüfung handeln darf. Handelt Upper OS innerhalb dieses Rahmens, gilt die Massnahme als vom Kunden veranlasst.
14.3 Der Kunde kann jederzeit einzelne Massnahmen, Bereiche oder alle autonomen Ausführungen seines Arbeitsbereichs sofort anhalten (Sofortstopp). Die Anbieterin kann alle autonomen Ausführungen der Plattform zusätzlich anhalten, wenn dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist; sie kann dabei keine Freigabe des Kunden erteilen oder erweitern.
14.4 Kundendaten werden nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle der Anbieterin oder Dritter verwendet; die eingesetzten KI-Anbieter sind vertraglich verpflichtet, Kundeninhalte nicht zum Training zu verwenden (Anhang 05). Lernergebnisse bleiben im Arbeitsbereich des Kunden. Eine Verwendung darüber hinaus erfolgt nur nach ausdrücklicher, widerrufbarer Zustimmung des Kunden (AVV Ziffer 7).
14.5 KI-Modelle externer Anbieter werden erst eingesetzt, nachdem die Anbieterin ihren Einsatz freigegeben hat; bis dahin arbeitet Upper OS regelbasiert. Vorgesehen sind Anthropic (Claude) als primärer Anbieter und OpenAI als manuell geschaltete Ersatzroute; eine automatische Umschaltung zwischen den Anbietern findet nicht statt. Einzelheiten zu Anbietern, Staaten und Garantien ergeben sich aus der Liste der Unterauftragsbearbeiter (05).
15.1 Der Kunde verbindet Drittplattformen über eigene Konten und auf Grundlage eigener Verträge mit den jeweiligen Anbietern. Werbekonten, Werbebudgets und Daten bei Drittplattformen gehören dem Kunden.
15.2 Upper OS greift nur mit den vom Kunden erteilten Rechten auf Drittplattformen zu. Der Kunde kann Verbindungen jederzeit trennen und Rechte widerrufen; Upper OS widerruft dabei seine Zugangsberechtigung, soweit die Drittplattform dies zulässt.
15.3 Werbeausgaben entstehen ausschliesslich beim Kunden gegenüber der jeweiligen Plattform. Upper OS hält die vom Kunden festgelegten Budgetgrenzen bei eigenen Aktionen ein; für das Verhalten der Drittplattformen, insbesondere deren Einhaltung von Tages- oder Kampagnenbudgets, ihre Abrechnung, Verfügbarkeit, Schnittstellenänderungen und Richtlinienentscheide, übernimmt die Anbieterin keine Gewähr.
15.4 Die Anbieter von Drittplattformen sind keine Unterauftragsbearbeiter der Anbieterin; die Bekanntgabe von Daten an sie erfolgt auf Weisung und in der Verantwortung des Kunden (AVV Ziffer 4.3).
15.5 Schreibende Aktionen bei Drittplattformen sind je Anbieter nur verfügbar, soweit die Leistungsübersicht sie als freigeschaltet ausweist. Derzeit sind keine schreibenden Aktionen freigeschaltet.
16.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Fair Start bzw. des Vertrags das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Upper OS im Rahmen des gewählten Pakets für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf Upper OS weder Dritten überlassen noch kopieren, verändern oder zurückentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
16.2 Alle Rechte an Upper OS, seiner Weiterentwicklung und den regelbasierten Verfahren verbleiben bei der Anbieterin oder ihren Lizenzgebern.
16.3 Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden. Er räumt der Anbieterin nur die Rechte ein, die für die Erbringung der Leistungen nötig sind.
16.4 Die Anbieterin beansprucht keine Rechte an Ergebnissen. Der Kunde darf Ergebnisse für seine geschäftlichen Zwecke frei nutzen. Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass Ergebnisse schutzfähig, einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind; der Kunde prüft dies vor einer Veröffentlichung.
17.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
17.2 Die Pflicht gilt auch für Mitarbeitende und beigezogene Dritte und besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.
18.1 Für Personendaten, welche die Anbieterin im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt die AVV; sie geht diesen AGB insoweit vor.
18.2 Die Anbieterin trifft die im TOM-Anhang beschriebenen Massnahmen. Aussagen zur Datenisolation gelten nur im Umfang des TOM-Anhangs.
18.3 Die Daten von Upper OS werden in der Schweiz gehalten (Infomaniak Public Cloud, Region dc4-a); verschlüsselte Sicherungen werden im Object Storage von Infomaniak in der Schweiz während 14 Tagen aufbewahrt. Übermittlungen ins Ausland erfolgen nur über die in Anhang 05 genannten Anbieter.
19.1 Die Anbieterin kann betroffene Funktionen oder Zugänge sperren, wenn ein Sicherheitsrisiko für Upper OS, den Kunden oder Dritte besteht, Upper OS rechtswidrig oder entgegen Ziffer 13.5 genutzt wird, ein Verstoss gegen Richtlinien von Drittplattformen die Plattform gefährdet oder Missbrauch vorliegt. Ausser bei unmittelbarer Gefahr mahnt die Anbieterin den Kunden vor einer Sperre mit einer Frist von 10 Tagen ab.
19.2 Wo zumutbar, mahnt die Anbieterin den Kunden vorher ab und setzt eine Frist von fünf Tagen. Bei akuter Gefahr sperrt sie sofort. Sie teilt jede Sperre unverzüglich mit Grund mit und hebt sie auf, sobald der Grund entfällt.
19.3 Während einer Sperre bleiben Lesezugriff und Datenexport, Rechnungen und Kündigung möglich, soweit dies die Gefahr nicht erneut eröffnet.
19.4 Bei schwerwiegender oder trotz Abmahnung fortgesetzter Pflichtverletzung kann die Anbieterin den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen.
20.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden.
20.2 Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit ein Ausschluss nicht zulässig ist, ist sie je Vertragsjahr auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
20.3 Nicht gehaftet wird, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust bei Drittplattformen, Werbeausgaben, die innerhalb der vom Kunden festgelegten Grenzen entstehen, sowie für Handlungen, Unterlassungen und Ausfälle von Drittplattformen.
20.4 Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (OR Art. 101 Abs. 2).
20.5 Höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Massnahmen, grossflächige Netz- oder Stromausfälle, Ausfälle von Anbietern ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin) befreit die betroffene Partei für deren Dauer von ihren Leistungspflichten.
20.6 Die Haftung nach der AVV richtet sich nach dieser Ziffer 20, soweit die AVV nichts anderes bestimmt. Abweichungen für weitere Märkte regelt der jeweilige Länderanhang.
21.1 Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten oder Daten beruhen, die der Kunde bereitgestellt, freigegeben oder durch seine Freigaberegeln zur Veröffentlichung zugelassen hat, oder auf einer Verletzung von Richtlinien der Drittplattformen durch den Kunden.
21.2 Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit zulässig, die Abwehr.
22.1 Der Kunde kann seine Daten während des Fair Start und der Vertragslaufzeit jederzeit im Format JSON exportieren, auch während einer Einschränkung (Ziffer 10.3) oder Sperre (Ziffer 19.3). Umfang und Formate ergeben sich aus der Leistungsübersicht.
22.2 Mit dem Ende des Fair Start oder des Vertrags endet die autonome Ausführung. Danach steht der Datenexport während 30 Tagen zur Verfügung (Exportfrist).
22.3 Nach Ablauf der Exportfrist löscht die Anbieterin die Kundendaten. Die Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern wird von einer berechtigten Betreiberperson der Anbieterin manuell ausgeführt und ohne Inhalte protokolliert; die Anbieterin bestätigt sie dem Kunden auf Anfrage. spätestens 30 Tage nach Ablauf der Exportfrist Verschlüsselte Sicherungskopien laufen nach 14 Tagen ab; bis dahin können gelöschte Daten in Sicherungskopien enthalten sein.
22.4 Ausgenommen sind Rechnungen, Gutschriften, Stornobelege, Zahlungs- und Vertragsereignisse, welche die Anbieterin als eigene Geschäftsunterlagen getrennt während der gesetzlichen Fristen aufbewahrt (OR Art. 958f; zehn Jahre).
23.1 Die Anbieterin kann diese AGB ändern. Sie teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten im Kundenkonto und per E-Mail mit.
23.2 Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist die Anbieterin in der Mitteilung hin.
23.3 Bei Kündigung nach Ziffer 23.2 erstattet die Anbieterin im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende zeitanteilig.
23.4 Ohne Kündigungsrecht wirksam sind Änderungen, die ausschliesslich zugunsten des Kunden wirken oder gesetzlich bzw. behördlich zwingend erforderlich sind. Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 8.5; eine Änderung des gesetzlichen MWST-Satzes richtet sich nach Ziffer 8.1.
24.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung der Anbieterin in Textform abtreten oder übertragen.
24.2 Für Erklärungen genügt die Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
24.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
24.4 Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen der Information. Für weitere Märkte bestimmt der jeweilige Länderanhang die massgebende Sprache.
25.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
25.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Abweichungen für weitere Märkte regelt der jeweilige Länderanhang.